• Zahnzusatzversicherung für Kinder & Erwachsene

    Zahnzusatzversicherung

    Nur das Beste für gesunde Zähne

    • Drei Tarife zur Auswahl, je nach Bedarf
    • Bis zu 100% Absicherung
    • Leistungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie

Mit ZahnPRIVAT schenken Sie Ihrem Lächeln die beste Vorsorge.

Ein strahlendes Lächeln macht selbstbewusst und glücklich. Doch Zahnarztleistungen sind oft sehr teuer. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Tarif ZahnPRIVAT eine Zusatzversicherung, die sich jeder leisten kann. Gesunde und schöne Zähne sollten kein Luxus sein. Verlassen Sie sich auf starke Leistungen für Ihre Zahngesundheit!
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Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahn­zusatz­versicherung sorgt dafür, dass Sie sich keine Gedanken über die Kosten Ihrer Zahn­behandlungen machen müssen – sei es bei Zahn­erhalt oder Zahn­ersatz. Eine private Zahn­zusatz­versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung, welche in der Regel nur die Basis­versorgung abdeckt, um wertvolle Zusätze. Sie deckt etwa hochwertige und innovative Zahn­behandlungen wie Implantate oder professionelle Zahn­reinigungen ab. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Zähne stets die beste Behandlung bekommen, lange gesund und schön bleiben – und es für Sie finanziell erschwinglich bleibt. Je nach Tarif sichern Sie sich eine bis zu 100% finanzielle Absicherung der Behandlungs­kosten.

Leistungsumfang: Was sichert Ihre neue Zahnzusatzversicherung ab?

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Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • unbegrenzte Zahnprophylaxe
  • Bleaching
  • hochwertige Füllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
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Zahnersatz

  • Implantate
  • Kronen
  • Brücken

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Kieferorthopädie

  • bei Kindern und Jugendlichen
  • bei Erwachsenen nach Unfall


Fehlermeldungen

Was kostet die Zahnzusatzversicherung?

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Meist gekauft
monatlich
monatlich
monatlich
Basis­schutz für Preis­bewusste
Spitzen­leistungen zum Best­preis
Der 100-Prozent-Sorglos-Tarif
ZahnPRIVAT 75
ZahnPRIVAT 90
ZahnPRIVAT 100
Gesunde Zähne
Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung
75%
90%
100%
Hochwertiger Zahnersatz
75%
90%
100%
Angst- und Schmerzausschaltung
75%
90%
100%
Strahlendes Lächeln
Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung
75%
bis zu 100 € pro Jahr
90%
100%
Zahnaufhellung (Bleaching)
Leistung nicht enthalten
90%
bis zu 180 € in zwei Jahren
100%
bis zu 200 € in zwei Jahren
Perfekter Biss
Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
75%
bis zu 5.000 €
90%
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Leistung nicht enthalten
90%
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
monatlich
monatlich
monatlich
Basis­schutz für Preis­bewusste
Spitzen­leistungen zum Best­preis
Der 100-Prozent-Sorglos-Tarif
ZahnPRIVAT 75
ZahnPRIVAT 90
ZahnPRIVAT 100
Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 08.2024). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

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Was leistet die Zahnzusatzversicherung?

  • Leistungsbeispiel Zahnzusatzversicherung

    Kostenbeispiel ZahnPRIVAT 90

    Anton hat zwei Zähne verloren und benötigt daher Implantate. Die Gesamtkosten dafür betragen 3.700 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 900 Euro.

    Die UKV übernimmt vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag 90% abzüglich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung:

    90% aus 3.700 € sind 3.330 Euro. Von diesen 3.330 Euro wird die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (900 Euro) abgezogen wird. Die UKV leistet also 2.430 Euro.

    Aus Tarif ZahnPRIVAT 90 und der gesetzlichen Krankenversicherung werden zusammen 3.330 Euro erstattet, sodass Anton nur noch 370 Euro selbst zahlen muss – statt 2.800 Euro ohne Zahnzusatzversicherung.

  • Leistungsbeispiel Zahnzusatzversicherung

    Kostenbeispiel ZahnPRIVAT 100

    Lena hat eine schwere Zahnfehlstellung und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Die Gesamtkosten betragen 8.000 Euro, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 3.500 Euro.

    Mit dem Tarif ZahnPRIVAT 100 werden die restlichen 4.500 Euro erstattet, sodass Lenas Eltern keinen Eigenanteil zahlen müssen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssten sie die 4.500 Euro selbst zahlen.

Das fragen unsere Kunden zur Zahnzusatzversicherung

Was steht im Kleingedruckten?

Gibt es Wartezeiten?
  • Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.

Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
  • Leider können wir nur Behandlungen bezahlen, die Ihr Behandler nach Vertragsschluss anrät oder durchführt. Eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung ist nicht möglich.

Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.

Für was erhalte ich Leistungen?

Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
  • Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:

    Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90

    • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
    • 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

    Tarif ZahnPRIVAT 75

    • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
    • 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Muss ich ein Bonusheft führen?
  • Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.

    Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.

    Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
  • Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:

    • professionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung
    • Fluoridierung
    • Erstellen eines Mundhygienestatus

    Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
  • Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
    • Dämmerschlaf
    • Vollnarkose
    • Lachgas-Sedierung
    • Akkupunktur
    • Hypnose
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
  • Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
    Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
    Der versicherte Prozentsatz ist:
    • im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
    Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.
    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
  • Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Was ist Gnathologie? Sind Leistungen aus diesem Bereich mitversichert?
  • Sie können für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Erstattungen erhalten. Ein anderes Wort für Gnathologie ist Funktionsdiagnostik. Sie beschäftigt sich mit dem Kiefergelenk und der Funktion des Kauorgans. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin untersucht, ob die Elemente des Kausystems (zum Beispiel Muskeln und Gelenke) richtig zusammenarbeiten.

Was muss ich im Leistungsfall machen?

Was ist ein Heil- und Kostenplan?
  • Den Heil- und Kostenplan erstellt Ihr Zahnarzt: Er dokumentiert den Zustand Ihrer Zähne und informiert zur Regelversorgung. Er enthält einen gegebenenfalls abweichenden Therapieplan und die Kosten, die auf Sie zukommen. Ihr Arzt schickt den Plan vor der Behandlung zu Ihrer Krankenkasse. Erst wenn geklärt ist, wie viel die Krankenkasse bezuschusst, darf der Arzt mit der Behandlung starten. 

    Kürzer gesagt: Der Heil- und Kostenplan bietet Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Er hilft Ihnen, einzuschätzen, wie viel Geld Sie selbst zahlen müssen.

Brauche ich einen Heil- und Kostenplan für eine Erstattung?
  • Nein. Ein Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung.

    Wir empfehlen Ihnen jedoch: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. So erfahren Sie sicher, welcher Eigenanteil übrigbleibt.

Wohin schicke ich meinen Heil- und Kostenplan?
  • Bitte senden Sie Ihren Heil- und Kostenplan an:

    Union Krankenversicherung AG
    66123 Saarbrücken

    Bitte schreiben Sie gut leserlich Ihre Versicherungsnummer (KK/...) auf den Heil- und Kostenplan.

    In Heil- und Kostenplänen sind die Material- und Laborkosten meistens nur geschätzt angegeben. Wenn Sie uns zusätzlich einen detaillierten Laborkostenvoranschlag schicken, erhalten Sie für diesen Teil ebenfalls eine konkrete Leistungszusage. Damit wissen Sie, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können. So können Sie die Behandlung ganz beruhigt beginnen.

Wie und wo reiche ich die Zahnarztrechnung ein?
  • Bei einer privaten Zahnzusatzversicherung gehen Sie zunächst in Vorleistung und zahlen die Rechnung.

    Im nächsten Schritt reichen Sie die Rechnung ein. Das geht auf zwei Wegen:

    1. Sie reichen den Leistungsantrag und die Belege per Post ein. (Hier finden Sie ein beschreibbares PDF-Dokument zum Download.) Schicken Sie Antrag, Belege und Versicherungsnummer an:

      Union Krankenversicherung AG
      66099 Saarbrücken

    1. Alternativ können Sie den Leistungsantrag inklusive aller Belege online einreichen. Das geht unkompliziert über unser Service-Portal.

    Danach erhalten Sie den Leistungsbescheid. Die tariflich vereinbarte Leistung erstatten wir dann auf Ihr Konto.

Sonstige Fragen

Kann man eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
  • Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies trägt dazu bei, dass Sie einen Teil der Kosten indirekt über eine mögliche Steuererstattung wieder zurückbekommen können. Wie hoch dieser Anteil ist und welche weiteren Bedingungen beachtet werden müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab. Wir empfehlen, hierzu eine Steuerberatung zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation genau zu analysieren.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Familien?
  • Es gibt keinen speziellen Tarif für Familien. Allerdings können Familien sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Personen mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Das ist besonders interessant, wenn Sie Kinder haben, denn die Tarife ZahnPRIVAT 90 bzw. ZahnPRIVAT 100 decken auch kostenintensive kieferorthopädische Leistungen ab.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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