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Lesezeit: 4 Minuten
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wirkt sich eine kurzzeitige Erkrankung nicht negativ auf das Gehalt aus. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn während der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit wie gewohnt weiter. Im Anschluss an diese Lohnfortzahlung erhalten Angestellte von ihrer Krankenkasse das Krankengeld. Die Höhe dieser Zahlung beläuft sich auf 70 % des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 % des Nettoeinkommens.