Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Im Rahmen einer Pflegeversicherung können Sie und Ihre Angehörigen unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Leistungen für die Pflege zu Hause
Betroffene äußern oft den Wunsch, in ihrem Haus oder ihrer Wohnung gepflegt zu werden und so in ihrem bekannten Umfeld bleiben zu können.
Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, wird zur Unterstützung der selbstorganisierten Betreuung ein Pflegegeld gezahlt. Dieses überweist die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.
Außerdem bekommen Sie bei Bedarf auch Unterstützung von einem Pflegedienst im Rahmen einer Sachleistung (möglich ab Pflegegrad 2). Die Pflegeversicherung vergütet dem ambulanten Pflegedienst seine Leistungen. Die Kosten werden für den jeweiligen Pflegegrad bis zu dessen maximalem Höchstsatz übernommen. In solchen Fällen besteht auch eine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistung: Nämlich, wenn ein Pflegedienst die Angehörigen bei den alltäglichen Aufgaben durch ambulante Pflege unterstützt.
Übrigens: Übernehmen Angehörige ab Grad 2 die Pflege selbst, ist eine vorherige Pflegeberatung empfehlenswert. Diese wird von der Pflegekasse gezahlt. Nehmen Sie die Beratung allerdings nicht in Anspruch, riskieren Sie weniger oder gar kein Pflegegeld ausgezahlt zu bekommen.
Unser Tipp: Wollen Sie die Pflege zuhause als Angehörige selbst übernehmen, dann empfehlen wir Ihnen die Pflegekurse, deren Kosten die Versicherung übernimmt. Hier besteht keine Verpflichtung. Es erfolgt jedoch eine halbjährliche bzw. vierteljährliche Überprüfung je nach Pflegegrad, ob die Pflege sichergestellt ist.
Leistungen für die Pflege im Heim und alternative Wohnformen
Jemanden zu pflegen ist nicht nur in den eigenen vier Wänden möglich. Eine andere Option ist z. B. die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) für einen oder mehrere Tage pro Woche in einem Heim. So können Angehörige, die sich um eine pflegebedürftige Person kümmern, trotzdem in Voll- oder Teilzeit berufstätig bleiben.
Benötigt der Betroffene dauerhafte Unterstützung rund um die Uhr, können Sie eine vollstationäre Pflege in Betracht ziehen. Oder eine Pflege-WG bzw. eine ambulante, durch eine Pflegeperson betreute Wohngruppe.
Pflegeheim oder -WG – je nachdem, für welche Form der stationären Pflege Sie sich entscheiden, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten bis zum Höchstsatz. Einen Überblick können Sie sich anhand unserer Leistungstabelle zu den Pflegegraden verschaffen: