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Welche Informationen muss ich mitschicken?

Brillen und Kontaktlisten
    • Bitte geben Sie bei Brillen die Beträge getrennt nach Gläsern und Fassung an.
    • Bei Rechnungen vom Optiker benötigen wir außerdem noch die Angabe der Dioptrienzahl.
    • Eine ärztliche Verordnung ist nur notwendig, wenn ein Internet-Bezug vorliegt.

    Hinweis: Kontaktlinsen sind auch als Monatslinsen erstattungsfähig. Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angeben werden.

    • Bitte geben Sie bei Brillen die Beträge getrennt nach Gläsern und Fassung an.
    • Bei Rechnungen vom Optiker benötigen wir außerdem noch die Angabe der Dioptrienzahl.
    • Eine ärztliche Verordnung ist nur notwendig, wenn ein Internet-Bezug vorliegt.

    Hinweis: Kontaktlinsen sind auch als Monatslinsen erstattungsfähig. Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angeben werden.

Hörgeräte
    • Bitte achten Sie darauf, dass der Zuschuss der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf der Rechnung ausgewiesen ist.
    • Bitte achten Sie darauf, dass der Zuschuss der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Alternative Heilbehandlung
    • Wir benötigen eine Heilpraktikerrechnung, bei der nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet wird.
    • Arztrechnungen für alternative Heilmethoden müssen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgewiesen sein.

    Hinweis: Wir übernehmen keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen.

    • Wir benötigen eine Heilpraktikerrechnung, bei der nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet wird.
    • Arztrechnungen für alternative Heilmethoden müssen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgewiesen sein.

    Hinweis: Wir übernehmen keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie
    • Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Rechnung vom Zahnarzt-Honorar zusammen mit der Rechnung des Dentallabors ein.
    • Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angegeben sein.

    Hinweis: Wenn ein detaillierter Laborkosten-Voranschlag vorliegt, ist ein Heil- und Kostenplan nicht zwingend notwendig.

    • Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Rechnung vom Zahnarzt-Honorar zusammen mit der Rechnung des Dentallabors ein.
    • Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angegeben sein.

    Hinweis: Wenn ein detaillierter Laborkosten-Voranschlag vorliegt, ist ein Heil- und Kostenplan nicht zwingend notwendig.

Geplante stationäre Krankenhausaufenthalte
    • vorherige telefonische Mitteilung zur Klärung des Leistungsumfangs
    • Angabe Krankenhaus, in dem die Behandlung durchgeführt wird
    • Unterbringungszuschläge können von uns direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet werden, wenn sich das Krankenhaus am Klinikcardverfahren beteiligt
    • stationäre Arztrechnungen werden nicht direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet, sondern über den Kunde
    • keine Leistungen für stationäre psychotherapeutische Behandlungen
    • vorherige telefonische Mitteilung zur Klärung des Leistungsumfangs
    • Angabe Krankenhaus, in dem die Behandlung durchgeführt wird
    • Unterbringungszuschläge können von uns direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet werden, wenn sich das Krankenhaus am Klinikcardverfahren beteiligt
    • stationäre Arztrechnungen werden nicht direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet, sondern über den Kunde
    • keine Leistungen für stationäre psychotherapeutische Behandlungen

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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