Grundsätzlich ist eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit auf Verlangen des Versicherers, mindestens jedoch in 14-tägigen Abständen, nachzuweisen. Darüber hinaus kann eine ärztliche Nachuntersuchung erforderlich sein. Die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst:
Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen
- Das entsprechende Formular schicken wir Ihnen nach Anzeige der Arbeitsunfähigkeit zu.
- Bitte schicken Sie uns das Formular unbedingt bis zu dem jeweils genannten Rückgabedatum zurück.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr behandelnder Arzt den Antrag immer vollständig ausfüllt, alle Behandlungsdaten vermerkt und die Angaben zu Ihrer Person vollständig sind. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ihr Einkommen verringert sich
Das Einkommen kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Sie müssten uns bedingungsgemäß unverzüglich über eine etwaige Minderung des Einkommens unterrichten, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Wir können jedoch nachvollziehen, dass man bei der Bewältigung seiner täglichen Verpflichtungen nicht auch noch an Versicherungsbedingungen denken kann. Deshalb prüfen wir die Richtigkeit des Versicherungsschutzes in jedem Leistungsfall anhand der von uns angeforderten aktuellen Einkommensunterlagen.
Eine ärztliche Nachuntersuchung kann erforderlich sein
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist es möglich, dass wir Sie bitten, sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, da Sie sonst Ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Arzttermin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns ein Attest Ihres behandelnden Arztes zu, aus dem die medizinische Begründung für Ihr Fernbleiben hervorgeht.
Informieren Sie uns falls Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten
Wenn Sie sich während der Arbeitsunfähigkeit nicht am Wohnort (uns bekannte Anschrift) aufhalten, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (beispielsweise Aufenthalt am Zweitwohnsitz).