• Einmalige Reiserücktrittsversicherung

    Einmalige Reiserücktrittsversicherung

    Der passgenaue Reiserücktritt-Schutz für Ihre Urlaubsreise

    • Erstattung Ihrer Storno- und Umbuchungskosten
    • Übernahme Ihrer Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    • Kostenerstattung für eine Vielzahl versicherter Rücktrittsgründe

Für eine sichere Reiseplanung

Wenn eine geplante Reise abgesagt oder verschoben werden muss, können schnell hohe Kosten entstehen. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Gebühren für Umbuchung oder Stornierung fällig werden. Wählen Sie dabei selbst, ob Sie auf Ihren Selbstbehalt verzichten und sich zusätzlich auch bei nicht genutzten Reiseleistungen absichern wollen.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre einmalige Reiserücktrittsversicherung ab

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen
Icon Änderung des Reiseplans

Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Icon Service-Leistungen

Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfallservice
  • Reisepartner-Services
Icon Stornierung und Umbuchung

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

 

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Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
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Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfall-Service
  • Reisepartner-Services

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise?

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Ihr einmaliger Beitrag pro Person
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Ihr einmaliger Beitrag pro Person
Ihr einmaliger Beitrag pro Person
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Tarifleistungen
Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
Reiseabbruch
Versicherungsschutz
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
Übernahme Stornokosten
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Umbuchungsgebühren
Ihr einmaliger Beitrag pro Person
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Ihr einmaliger Beitrag pro Person
Ihr einmaliger Beitrag pro Person
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
 
 
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 06.2024).

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Das fragen unsere Kunden zur Reiserücktrittsversicherung für eine Reise

Ist die Einmal-Reiserücktrittsversicherung die richtige für mich?

Was ist der Unterschied zwischen einer Reise-Rücktrittskosten- und einer Reise-Abbruchversicherung?
  • Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

    Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

Wie hoch ist der Selbstbehalt, also meine Eigenbeteiligung?
  • Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

    Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit - kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Was muss ich beachten?

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Haben Sie einen Tarif mit Reiseabbruchleistung abgeschlossen, dann werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten vor Ort erstattet, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird.

    Haben Sie einen Tarif mit Reiseabbruchleistung abgeschlossen, dann werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten vor Ort erstattet, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Was steht im Kleingedruckten?

Verlängert sich die Versicherung automatisch?
  • Nein. Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Dauer Ihrer Reise und läuft dann automatisch aus. 

Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
  • Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. In der Jahrespolice ist kein Selbstbehalt vereinbart! Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die in der Jahrespolice automatisch mitversichert ist. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

    Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. In der Jahrespolice ist kein Selbstbehalt vereinbart! Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die in der Jahrespolice automatisch mitversichert ist. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

Warum sollten Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ausgerechnet bei uns abschließen?

Weil wir neben dem optimalen Versicherungsschutz auch die passenden Services in Ihren Koffer legen.

Digitale Sprechstunde

Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten per Video-Anruf.
24-Stunden-Notfall-Service

Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen. +49 800 84408440 (kostenfrei, funktioniert evtl. nicht in jedem Land) +49 211 5363-158 (kostenpflichtig, weltweit erreichbar)
Notfall-ambulant-Assistent

Von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
Notfall-stationär-Assistent

Geschultes Personal ist bei einer Behandlung telefonisch an Ihrer Seite.
Rücktransport-Assistent

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.
Stornokompass

Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.

24-Stunden-Notfall-Service

Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen.

+49 211 5363-158
(kostenpflichtig, weltweit erreichbar)

 

Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.

Stornokompass

Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.

Produktgeber ist die URV

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

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