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Reisevollmacht für Kinder

Ein Stapel Unterlagen für mehr Sicherheit

 Lesezeit: 7 Minuten

Auf dem Küchentisch von Familie Brooks liegt ein Stapel Unterlagen. „Lilly freut sich schon auf die Klassen­fahrt an die Nordsee“, erzählt ihre Mutter Inga, 46, aus Hamburg. „Auf mich wartet vorher noch eine Menge Papierkram.“

 

Neben all den Fragen zu Allergien, Medikamenten und zur Bade­erlaubnis findet sich auch ein Vordruck für eine Kinder-Reise­vollmacht. Mit diesem Dokument erteilt Inga Brooks der Schule ihr Einverständnis dafür, dass Lilly ohne Sorge­berechtigte verreisen darf.

 

Ein zentrales Dokument, nicht nur für Schulausflüge: Es sichert sowohl Eltern als auch die Reise­begleitende immer dann ab, wenn minderjährige Kinder ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil verreisen. In welchen Fällen die Vollmacht in welcher Form vorgeschrieben ist, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am 23.05.2023

Unterwegs ohne Eltern: Eine Einverständniserklärung ist unverzichtbar

Das Lieblingskuscheltier muss mit, auch der gemütliche Lieblingshoodie liegt auf dem Bett bereit. Sich in den hineinzukuscheln, hilft mindestens so gut gegen Heimweh wie ein Telefonat mit Mama, findet Lilly. Sie packt ihren Koffer am liebsten eigenhändig: Die 10-Jährige ist sehr selbstständig für ihr Alter.
Doch wo sie sich aufhalten und wohin sie reisen darf, bestimmen bis zum 18. Geburtstag ihre Sorgeberechtigten. „Mit Schuleintritt wird der Radius der Kinder größer“, erzählt Inga Brooks.
Sie kennt die übliche Papierflut vor solchen Aktivitäten schon. Bei Reisen mit der Schule, dem Sportverein oder einer anderen Einrichtung ist es üblich, eine Kinder-Reisevollmacht auszustellen. Sie belegt schriftlich das Einverständnis der Eltern, dass das Kind mit der jeweiligen Organisation unterwegs sein darf.
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„Mich beruhigt der Gedanke, dass Lilly im Ernstfall ohne jeden Zeitverlust ärztlich behandelt werden kann.“
  Inga Brooks

Klassenfahrt, Reise mit dem Sportverein: Vollmacht für alleinreisende Kinder

Eine Voll­macht für alleinreisende Kinder dient nicht nur der Ab­sicherung der Schule. Zusätzlich kann die Voll­macht einen notwendigen Arztbesuch regeln. „Unsere Schule hat auf dem Vordruck der Reise­voll­macht für Kinder standard­mäßig einen solchen Passus mit aufgeführt“, erklärt Inga Brooks.
„Mich beruhigt der Gedanke, dass Lilly im Ernstfall ohne jeden Zeitverlust ärztlich behandelt werden kann.“ Dazu muss die Vollmacht nicht zusätzlich von Lillys Vater unter­schrieben werden. Brooks’ Unterschrift genügt, wie Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Durchlaub aus Bochum näher erläutert:
„Hier ist die Vollmacht des auf­ent­halts­bestimmungs­berechtigten Elternteils (bei dem das Kind lebt) ausreichend. Es kann aber sein, dass die Schule hier zur Sicherheit die Unterschrift beider gemeinsam sorge­berechtigten Eltern fordert, um sich abzusichern.“
Der Stapel Unterlagen auf ihrem Esstisch gibt Inga Brooks das Gefühl, dass die wichtigsten Punkte rund um die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Tochter geklärt sind.
Dr. Durchlaub bestätigt: „Für Eltern bietet eine Vollmacht die Gewähr, dass eine angemessene medizinische Versorgung sichergestellt ist, da die auf­­sichts­­führenden Lehrkräfte in einem solchen Notfall die erforderlichen Entscheidungen im Interesse des Kindes rechtssicher treffen können und zuvor keine Zustimmung der Eltern eingeholte werden muss.
Eltern haben die Gewissheit, dass eine Betreuung durch qualifizierte und verant­wortungs­­bewusste Personen gewähr­leistet ist.“ Dr. Durchlaub rät dazu, die Vollmacht noch individuell um wichtige Hinweise zu ergänzen, wenn sie in keinem anderen Formular abgefragt wurden, „zum Beispiel um die Blutgruppe, etwaige Vor­er­krankungen und Allergien sowie die Kontakt­daten der Eltern für den Notfall“.

Checkliste für eine entspannte Klassenfahrt

  • Ausweis/Schülerausweis
  • Impfpass und Allergieausweis
  • Kinder-Reisevollmacht mit Ausweiskopie eines Elternteils
  • Dokumente der Schule
  • Krankenversichertenkarte und Nachweis Auslandskrankenversicherung bei Auslandsreisen
  • Fahrkarte/Tickets/Reiseunterlagen (wenn nicht gebündelt von den Lehrkräften verwaltet)
  • Sonnencreme/Kopfbedeckung/SchalWundspray und Pflaster
Tipp: Benötigt Ihr Kind auf Klassenfahrt eine spezielle Medikation, beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung, sollten Sie dies vorab individuell mit den Lehrkräften besprechen.

Auf Reisen mit nur einem Elternteil: „Wir sichern uns gegenseitig ab“

„Das Thema Reisevollmacht für Kinder begleitet unsere Familie schon, seit Lilly zwei Jahre alt ist und wir Eltern getrennt leben“, berichtet Inga Brooks. „Seitdem sichern wir uns gegenseitig ab, wenn einer von uns mit unserem gemeinsamen Kind auf Reisen geht.“
Doch bei welchen Reisezielen ist das überhaupt notwendig – und was gilt es dabei zu beachten? Dr. Durchlaub weiß: „Eine Reisevollmacht ist innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht erforderlich.
Kontrollen oder gar die Ingewahrsamnahme des Kindes zur Klärung der Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsfrage (wie bei Grenzübertritten ins Ausland) ist hier nicht zu erwarten.“ Dennoch gibt es einen weiteren Grund, warum eine Reisevollmacht innerhalb Deutschlands möglicherweise sinnvoll ist:
„Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern kann diese für einen allein reisenden Elternteil mit Kind von Vorteil sein, wenn z. B. ein medizinischer Notfall eintritt und ein Elternteil mit der Vollmacht verbindlich gegenüber Ärzten und anderen dritten Personen rechtsverbindliche Einwilligungen und Weisungen geben kann.“

Bei Auslandsreisen: Alleinreisende Eltern benötigen eine Vollmacht fürs Kind

Bei Reisen ins Ausland benötigen alleinreisende Elternteile mit Kind eine Reisevollmacht, die bei bestimmten Reisezielen zusätzlich amtlich beglaubigt sein muss. Sie sollte nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch bzw. in der Landessprache verfasst vorliegen.
Inga Brooks erinnert sich lebhaft, als Lillys Vater bei der Einreise nach Mallorca aufgeregt vom Flughafen aus anrief: „Wir hatten die Vollmacht nur auf Deutsch ausgefüllt. Ich musste schnell eine englische Übersetzung zum Schalter faxen, damit meine Tochter mit ihrem Papa einreisen konnte. Er trägt einen anderen Nachnamen als Lilly.
Da schauen die Flughafenmitarbeiter unserer Erfahrung nach noch einmal genauer hin. Seitdem gehört für uns eine Kinder-Reisevollmacht zu jedem Urlaub dazu.“ Die Vorgaben der Reiseziele unterschieden sich dabei.
Daher sollten sich Reisende beim Konsulat oder der Botschaft in Deutschland informieren – manche Länder akzeptieren beispielsweise nur eigene Formulare. Auch wenn die Vollmacht unleserlich oder beschädigt ist, kann es bei der Einreise zu Problemen kommen. „Es müsste dann schnellstmöglich ein Kontakt zu dem anderen sorgeberechtigten Elternteil hergestellt werden.
Ist die nicht möglich, ist im Ausland zu empfehlen, die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zu konsultieren. Dort können die genauen Anforderungen des Einreiselandes geklärt und ggf. ein neues Dokument erstellt werden“, so Dr. Durchlaub.
Tipp: UKV-Versicherte, die ein Reiseversicherungsprodukt abgeschlossen haben, können sich vor ihrer Reise mit dem kostenlosen Travel-Info-Reiseinformationsservice zu Einreisebestimmungen wie zum Beispiel die Reisevollmacht für Reisen mit Kindern erkundigen.

Länder, für die eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht vorgeschrieben ist:

  • Bosnien
  • Herzegowinas
  • Nordmazedoniens
  • Griechenland
  • Serbien (notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen
Tipp: Führen Sie zusätzlich zur beglaubigten Vollmacht auch die Geburtsurkunde mit. Wer alleine sorgerechtberechtigt ist, benötigt auf Reisen den entsprechenden Nachweis.

„Ich habe das Gefühl, dass mein Kind vernünftig mit Gefahren umgehen kann“

Inga Brooks geht gemeinsam mit ihrer Tochter noch einmal das Gepäck für die Nordseereise durch. Noch fehlt die Sonnencreme. „Die Vollmacht sichert ja eher das Vorhaben an sich ab. Ich muss vor allem darauf vertrauen, dass mein Kind selbst Gefahren richtig einschätzen kann.
Und auch dass sie sich selbst gut versorgt, das kann ich nicht allein den Lehrkräften überlassen.“ Lilly weiß zum Beispiel, dass sie sich mit ihrer hellen Haut jeden Tag mit Sonnencreme eincremen muss. „Und auch mögliche Notsituationen habe ich mit ihr durchgespielt, erklärt Brooks.
„Wo auch immer sie sich ohne mich bewegt, weiß sie, was im Ernstfall zu tun ist. Ihre beste Freundin ist beispielsweise Diabetikerin, da weiß sie aus dem Effeff, wie sie ihr im Fall einer Unterzuckerung helfen kann.“ So ganz gelingt es Inga Brooks nicht, ihre Sorgen abzuschütteln, trotz Kinder-Reisevollmacht. Beispielsweise, wenn es ans Wasser geht.
„Hier in Hamburg sind gerade erst wieder zwei Kinder in die Elbe gefallen. Das ist einfach eine große Sorge, dass im Gruppengerangel vielleicht doch mal etwas passiert“, gibt sie zu. Glücklicherweise ist Lilly eine sehr gute Schwimmerin.
Brooks Tipp: Eltern sollten ihre Kinder aufklären und konkretes Wissen vermitteln, was im Ernstfall zu tun ist, ohne unnötig Angst zu schüren. „Ich habe das Gefühl, dass mein Kind vernünftig mit Gefahren umgehen kann und sich zu helfen weiß. Mit dieser Grundausstattung im Gepäck lasse ich Lilly guten Gewissens fahren.“
"Die Kinder schon vor der Fahrt ins Ausland straßensicher machen"
Audio: Inga Brooks

Im Notfall optimal versorgt: Zusatz-Schutz für Kinder

Viele Eltern setzen für den Schutz der Gesundheit auf eine Kranken­zusatz­versicherung. So ist ein Kind mit den vier Bau­steinen des Kinder-Sorglos-Pakets der UKV von der Impfung über Alternativmedizin bis zum Kranken­haus­aufenthalt optimal versorgt – auf Reisen innerhalb Deutschlands oder zu Hause.
Erkrankungen kurz vor der Reise oder im Ausland sichert das Travel-Paket der UVK ab – als Kombination aus Reise­rücktritts­versicherung und Auslands­reise-Kranken­versicherung.
Der Vorteil: Versicherte eines Travel-Pakets können den Notfall-Ambulant Assistenten der UKV nutzen, um im Ausland einen Arzt zu finden und sich die Diagnose erklären zu lassen – auch sinnvoll, wenn das Kind beispiels­weise mit Oma und Opa verreist. Wer mit einer UKV-Aus­lands­kranken­versicherung abgesichert ist, kann zudem das Angebot der digitalen Sprechstunde im Ausland nutzen.
Welche formalen Bestandteile sind für eine Kinder-Reisevollmacht wichtig?
  • Formale Vorgaben des Gesetzgebers gibt es nicht – die Reisevollmacht für Kinder sollte gut verständlich und vollständig formuliert sein. 

    • Persönliche Daten des Erziehungsberechtigten, des Vollmachtnehmers und des minderjährigen Kindes
    • (Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Nummer des Personalausweises)
    • Ziel/Reiseroute und Zeitraum der Reise
    • Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit
    • Kopien der Ausweise
    • Zusatzinformationen wie Blutgruppe, etwaige Vorerkrankungen und Allergien

    Tipp: Im Internet gib es Muster für Reisevollmachten für Kinder – der ADAC stellt online viele Varianten (Kind reist mit einem Elternteil) und sogar zweisprachige Vordrucke für alleinreisende Minderjährige zur Verfügung.

    Formale Vorgaben des Gesetzgebers gibt es nicht – die Reisevollmacht für Kinder sollte gut verständlich und vollständig formuliert sein. 

    • Persönliche Daten des Erziehungsberechtigten, des Vollmachtnehmers und des minderjährigen Kindes
    • (Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Nummer des Personalausweises)
    • Ziel/Reiseroute und Zeitraum der Reise
    • Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit
    • Kopien der Ausweise
    • Zusatzinformationen wie Blutgruppe, etwaige Vorerkrankungen und Allergien

    Tipp: Im Internet gib es Muster für Reisevollmachten für Kinder – der ADAC stellt online viele Varianten (Kind reist mit einem Elternteil) und sogar zweisprachige Vordrucke für alleinreisende Minderjährige zur Verfügung.

Wann brauche ich eine Reisevollmacht für Kinder?
    • Für alleinreisende Kinder auf Auslandsreisen, Schulausflügen, Klassenfahrten, Übernachtungen
    • Für alleinreisende Elterneile mit Kind bei gemeinsamem Sorgerecht auf Auslandsreise
    • Für alleinreisende Kinder auf Auslandsreisen, Schulausflügen, Klassenfahrten, Übernachtungen
    • Für alleinreisende Elterneile mit Kind bei gemeinsamem Sorgerecht auf Auslandsreise
Was genau brauche ich?
    • Einverständniserklärung plus Ausweiskopie
    • Bei bestimmten Reisezielen im Ausland: Beglaubigte und übersetzte Vollmachten und Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung plus Ausweiskopie
    • Bei bestimmten Reisezielen im Ausland: Beglaubigte und übersetzte Vollmachten und Geburtsurkunde

Video: Alleine mit deinem Kind ins Ausland reisen?
Darum brauchst du unbedingt eine Vollmacht des Partners!

Mit der passenden Absicherung und gutem Gefühl die Kids in den Urlaub schicken

Mit dem Travel-Paket legen Sie gleich einen doppelten Versicherungsschutz in den Koffer Ihres Nachwuchses. Die Kombination aus Auslandsreise-Krankenversicherung und Reiserücktrittversicherung greift, wenn sich zum Beispiel Reisepläne unvorhergesehen ändern oder ein Arztbesuch im Ausland nötig wird. Das Travel-Paket kann für Einzelpersonen und die komplette Familie abgeschlossen werden.

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