-
Zahnzusatzversicherung
Nur das Beste für gesunde Zähne
- Drei Tarife zur Auswahl, je nach Bedarf
- Bis zu 100% Absicherung
- Leistungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Mit ZahnPRIVAT schenken Sie Ihrem Lächeln die beste Vorsorge.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
bis zu 100 € pro Jahr
bis zu 180 € in zwei Jahren
bis zu 200 € in zwei Jahren
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
-
Kostenbeispiel ZahnPRIVAT 90
Anton hat zwei Zähne verloren und benötigt daher Implantate. Die Gesamtkosten dafür betragen 3.700 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 900 Euro.
Die UKV übernimmt vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag 90% abzüglich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung:
90% aus 3.700 € sind 3.330 Euro. Von diesen 3.330 Euro wird die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (900 Euro) abgezogen wird. Die UKV leistet also 2.430 Euro.
Aus Tarif ZahnPRIVAT 90 und der gesetzlichen Krankenversicherung werden zusammen 3.330 Euro erstattet, sodass Anton nur noch 370 Euro selbst zahlen muss – statt 2.800 Euro ohne Zahnzusatzversicherung.
-
Kostenbeispiel ZahnPRIVAT 100
Lena hat eine schwere Zahnfehlstellung und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Die Gesamtkosten betragen 8.000 Euro, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 3.500 Euro.
Mit dem Tarif ZahnPRIVAT 100 werden die restlichen 4.500 Euro erstattet, sodass Lenas Eltern keinen Eigenanteil zahlen müssen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssten sie die 4.500 Euro selbst zahlen.
Was steht im Kleingedruckten?
Für was erhalte ich Leistungen?
- Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
-
-
- Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
-
-
- Muss ich ein Bonusheft führen?
-
-
- Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
-
-
- Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
-
-
Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
- Dämmerschlaf
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akkupunktur
- Hypnose
-
- Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
-
-
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.Der versicherte Prozentsatz ist:
- im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
- im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
-
- Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
-
-
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
-
- Was ist Gnathologie? Sind Leistungen aus diesem Bereich mitversichert?
-
-
Was muss ich im Leistungsfall machen?
Sonstige Fragen
- Kann man eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
-
-
Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies trägt dazu bei, dass Sie einen Teil der Kosten indirekt über eine mögliche Steuererstattung wieder zurückbekommen können. Wie hoch dieser Anteil ist und welche weiteren Bedingungen beachtet werden müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab. Wir empfehlen, hierzu eine Steuerberatung zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation genau zu analysieren.
-
- Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Familien?
-
-
Es gibt keinen speziellen Tarif für Familien. Allerdings können Familien sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Personen mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Das ist besonders interessant, wenn Sie Kinder haben, denn die Tarife ZahnPRIVAT 90 bzw. ZahnPRIVAT 100 decken auch kostenintensive kieferorthopädische Leistungen ab.
-