• Krankentagegeldversicherung Fröhliches Paar mit Krücken

    Krankentagegeldversicherung

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    • Finanzielle Absicherung bei Krankheit
    • Für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte
    • Ohne steuerliche Abzüge

Ihr Existenz-Schutz bei längerem Verdienstausfall

Die Dauer einer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls sind in der Regel nur schwer planbar. Wer für längere Zeit nicht arbeiten kann, muss dann mit einem mehr oder weniger hohem Verdienstausfall rechnen – egal ob gesetzlich oder privat versichert, selbstständig oder angestellt. Mit unserer Kranken­tage­geld­versicherung schließen Sie die Einkommenslücke und sichern so Ihre Existenz.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Krankentagegeldversicherung ab

Icon Krankentagegeld Serviceleistungen

Einkommenssicherung

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Ausgleich des fehlenden Einkommens
  • Ohne steuerliche Abzüge
Icon Krankentagegeld Einkommenssicherung

Individuell und flexibel

  • Passende Lösungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler
  • Leistungsbeginn frei wählbar
  • Leistungshöhe nach Bedarf
Icon Krankentagegeld individuell

Service-Leistungen

  • Arbeitsunfähigkeit online melden
  • Leistungen für Krankentagegeld digital beantragen
Icon Krankentagegeld Serviceleistungen

Einkommenssicherung

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Ausgleich des fehlenden Einkommens
  • Ohne steuerliche Abzüge
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Individuell und flexibel

  • Passende Lösungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler
  • Leistungsbeginn frei wählbar
  • Leistungshöhe nach Bedarf
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Service-Leistungen

  • Arbeitsunfähigkeit online melden
  • Leistungen für Krankentagegeld digital beantragen

Was kostet die Zusatzversicherung Krankentagegeld?

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monatlich
monatlich
Krankentagegeld S-KG
Krankentagegeld KT
Tarif
KT
Krankentagegeld pro Tag/pro Monat
€ /
€ /
Leistungsbeginn
ab der 7. Woche
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
ja
nein
Beitragserhöhung im Alter
ja
nein
monatlich
monatlich
Krankentagegeld S-KG
Krankentagegeld KT
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif.

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Für wen eignet sich eine Krankentagegeldversicherung?

Erfahren Sie in unseren Beispielen, für wen unsere Krankentagegeldversicherung besonders Sinn macht.
visual-fotografin

Freiberufliche Fotografin

Alexandra ist selbstständig und verdient ihr Geld als Fotografin. Ein längerer Arbeitsausfall würde nicht nur ihre berufliche Existenz bedrohen, sondern sie auch in ein finanzielles Desaster stürzen. Alexandra entscheidet sich als Ergänzung zu ihrer privaten Krankenversicherung bei der UKV für eine Kranken­tagegeld­versicherung. Diese zahlt ihr im Fall der Fälle bereits ab dem 8. Tag täglich 50 Euro aus. Das Geld kann sie frei verwenden und steht ihr sogar in der Zeit ihres Mutterschutzes zu, sollte sie in der Zukunft schwanger werden.

Festangestellter Software-Entwickler

Festangestellter Software-Entwickler

Finn arbeitet als Entwickler in einem Software-Unternehmen. Vor kurzem hat er ein Haus gekauft, das er nun mit Monatsraten abbezahlt. Auf Anraten seiner Freundin schließt er eine Krankentagegeldversicherung ab, damit er auch bei längerer Krankheit oder einem Unfall die laufenden Kosten stemmen kann. Denn ab der siebte Woche Arbeitsunfähigkeit endet seine Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Die Kranken­tagegeld­versicherung greift dann ein und ergänzt das Krankengeld, das er ab dem 43. Tag von seiner Krankenkasse erhält.

Freiberufliche Fotografin

Freiberufliche Fotografin

Alexandra ist selbstständig und verdient ihr Geld als Fotografin. Ein längerer Arbeitsausfall würde nicht nur ihre berufliche Existenz bedrohen, sondern sie auch in ein finanzielles Desaster stürzen. Alexandra entscheidet sich als Ergänzung zu ihrer privaten Krankenversicherung bei der UKV für eine Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt ihr im Fall der Fälle bereits ab dem 8. Tag täglich 50 Euro aus. Das Geld kann sie frei verwenden und steht ihr sogar in der Zeit ihres Mutterschutzes zu, sollte sie in der Zukunft schwanger werden.

Festangestellter Software-Entwickler

Festangestellter Software-Entwickler

Finn arbeitet als Entwickler in einem Software-Unternehmen. Vor kurzem hat er ein Haus gekauft, das er nun mit Monatsraten abbezahlt. Auf Anraten seiner Freundin schließt er eine Krankentagegeldversicherung ab, damit er auch bei längerer Krankheit oder einem Unfall die laufenden Kosten stemmen kann. Denn ab der siebte Woche Arbeitsunfähigkeit endet seine Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Die Krankentagegeldversicherung greift dann ein und ergänzt das Krankengeld, das er ab dem 43. Tag von seiner Krankenkasse erhält.

So funktioniert die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer und Freiberufler bzw. Selbstständige

Kostenbeispiel für einen 12-wöchigen Verdienstausfall als Freiberuflerin

Alexandra ist freiberufliche Fotografin. Bei einer Moped-Fahrt im Urlaub verunfallt sie und bricht sich die Hüfte. Was folgt ist eine Operation mit anschließenden Aufenthalten im Krankenhaus und einer Reha-Klinik. Insgesamt 12 Wochen dauert es, bis Alexandra wieder fit für einen Kundenauftrag ist.

Sie hat damit ab dem ersten Tag ihrer Krankschreibung einen hundertprozentigen Wegfall ihrer Einnahmen. Da sie eine Krankentagegeldversicherung im Tarif KT abgeschlossen hat, erhält sie ab dem 8. Tag ein Krankentagegeld von 50 Euro, für 11 Wochen also insgesamt 3.850 Euro .

3850 € Krankentagegeld von der UKV
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Kostenbeispiel für eine viermonatige Krankschreibung in Festanstellung

Nach den letzten Jahren Computer-Arbeit als Software-Entwickler zieht sich Finn einen schweren Bandscheibenvorfall zu und wird für vier Monate krankgeschrieben. Von seinem Arbeitgeber erhält er die ersten sechs Wochen sein volles Gehalt von 2.200 Euro netto.
Mit Beginn der siebten Krankheitswoche übernimmt seine gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung. Weil er nur 1.716 Euro Krankengeld erhält, entsteht eine Einkommenslücke in Höhe von 484 Euro monatlich.
Seine Zusatzversicherung für Krankentagegeld im Tarif S-KG zahlt ihm monatlich 450 Euro. Finns Verdienstausfall während seiner Krankschreibung beträgt damit nur noch 34 Euro im Monat.
  • Tarifbeispiel Krankentagegeld Selbstst

    Freiberufliche Fotografin

    Alexandra ist freiberufliche Fotografin. Bei einer Moped-Fahrt im Urlaub verunfallt sie und bricht sich die Hüfte. Was folgt ist eine Operation mit anschließenden Aufenthalten im Krankenhaus und einer Reha-Klinik. Insgesamt 12 Wochen dauert es, bis Alexandra wieder fit für einen Kundenauftrag ist. Sie hat damit ab dem ersten Tag ihrer Krankschreibung einen hundertprozentigen Wegfall ihrer Einnahmen. Da sie eine Krankentagegeldversicherung im Tarif KT abgeschlossen hat, erhält sie ab dem 8. Tag ein Krankentagegeld von 50 Euro, für 11 Wochen also insgesamt 3.850 Euro.

  • Tarifbeispiel Festangestellter Software-Entwickler

    Festangestellter Software-Entwickler

    Nach den letzten Jahren Computer-Arbeit als Software-Entwickler zieht sich Finn einen schweren Bandscheibenvorfall zu und wird für vier Monate krankgeschrieben. Von seinem Arbeitgeber erhält er die ersten sechs Wochen sein volles Gehalt von 2.200 Euro netto. Mit Beginn der siebten Krankheitswoche übernimmt seine gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung. Weil er nur 1.716 Euro Krankengeld erhält, entsteht eine Einkommenslücke in Höhe von 484 Euro monatlich. Seine Zusatzversicherung für Krankentagegeld im Tarif S-KG zahlt ihm monatlich 450 Euro. Finns Verdienstausfall während seiner Krankschreibung beträgt damit nur noch 34 Euro im Monat.

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Das fragen unsere Kunden zur Krankentagegeld-Versicherung

Wie funktioniert das Krankentagegeld?

Wie funktioniert das Krankentagegeld für Arbeitnehmende?
    • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
    • In der Regel bekommen Sie als gesetzlich Versicherter durch Ihre Krankenkasse danach ein Krankengeld von gerade mal 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettoentgelts. Sind Sie privat versichert, müssen Sie den entsprechenden Verdienstausfall ab dem 43. Tag ohnehin selbst absichern. Für angestellte Arbeitnehmer entsteht dann eine Einkommenslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA. Arbeitnehmer erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
    • Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
    • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
    • In der Regel bekommen Sie als gesetzlich Versicherter durch Ihre Krankenkasse danach ein Krankengeld von gerade mal 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettoentgelts. Sind Sie privat versichert, müssen Sie den entsprechenden Verdienstausfall ab dem 43. Tag ohnehin selbst absichern. Für angestellte Arbeitnehmer entsteht dann eine Einkommenslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA. Arbeitnehmer erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
    • Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Wie funktioniert Krankentagegeld für Freiberufler und Selbstständige?
    • Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten, wie beispielsweise für Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen, weiter gezahlt werden.
    • Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
    • Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.
    • Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten, wie beispielsweise für Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen, weiter gezahlt werden.
    • Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
    • Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.

Ist eine Krankentagegeld-Versicherung für mich sinnvoll?

Ich habe bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Lohnt sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung für mich überhaupt?
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich. Im Normalfall haben Sie diese zusammen mit der Privaten Krankenversicherung bereits abgeschlossen. Überprüfen Sie jetzt, ob die Höhe des Betrages ausreicht oder Sie sie anpassen möchten.

    Jetzt Bedarf an Krankentagegeld berechnen

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich. Im Normalfall haben Sie diese zusammen mit der Privaten Krankenversicherung bereits abgeschlossen. Überprüfen Sie jetzt, ob die Höhe des Betrages ausreicht oder Sie sie anpassen möchten.

    Jetzt Bedarf an Krankentagegeld berechnen

Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung für mich?
  • Auf jeden Fall. Gerade wenn Ihr Einkommen (noch) niedrig ist, zählt jeder Euro. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Mit dem Krankentagegeld können Sie auch in der Zeit danach weiter Ihre Miete und andere Fixkosten zahlen.

    Auf jeden Fall. Gerade wenn Ihr Einkommen (noch) niedrig ist, zählt jeder Euro. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Mit dem Krankentagegeld können Sie auch in der Zeit danach weiter Ihre Miete und andere Fixkosten zahlen.

Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie nicht auf den Schutz durch Krankentagegeld angewiesen. Wenn Sie krank werden, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang.

    Nein. Als Beamter sind Sie nicht auf den Schutz durch Krankentagegeld angewiesen. Wenn Sie krank werden, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang.

Wie viel Krankentagegeld brauche ich?
Wenn ich heute die Krankentagegeldversicherung abschließe, ab wann kann ich die Leistungen dann in Anspruch nehmen?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.

Kann ich die Krankentagegeld-Versicherung flexibel an meine Bedürfnisse anpassen?

Kann ich mein Krankentagegeld bei niedrigerem Einkommen auch wieder verringern?
  • Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

    Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
  • Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

    Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
  • In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

    In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

Was ist, wenn was passiert?

Was muss ich bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tun?
  • Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

    Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Und wenn ich wieder arbeitsfähig bin – was dann?
  • Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

    Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

Was muss ich beim Ausfüllen des „Antrag auf Krankentagegeld“ beachten?
  • Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

    Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

Gibt es eine Leistungshöchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes?
  • Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

    Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

Wie lange wird mir das Krankentagegeld gezahlt?
  • Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

    Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

Wie läuft das mit der Auszahlung des Krankentagegeldes?

Wie kann ich meinen Krankenhausaufenthalt abrechnen?
  • Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

    Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
  • Nein. Den Betrag, den wir Ihnen auszahlen, können Sie ohne Abzüge behalten.

    Nein. Den Betrag, den wir Ihnen auszahlen, können Sie ohne Abzüge behalten.

Was steht im Kleingedruckten?

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist