Reiserücktrittsversicherung für Kunden der AOK Nordost
Profitieren Sie mit unserem Jahresschutz von folgenden Vorteilen:
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Ihr jährlicher Beitrag pro Person
Ihr jährlicher Beitrag pro Familie
Tarifleistungen
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
InfoDie Reise-Rücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, inklusive Schiffsreisen – weltweit.
Stornokosten
InfoKönnen Sie eine Reise nicht antreten, und Sie müssen trotzdem einen Teil der Reise bezahlen, übernehmen wir diese vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
InfoKönnen Sie eine Reise aus versichertem Grund erst verspätet antreten, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Hinflug.
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund frühzeitig abbrechen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Rückflug.
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
InfoKönnen Sie aus versichertem Grund erst später nach Hause reisen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Rückflug.
Umbuchungsgebühren
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund umbuchen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten.
Nicht genutzte Reiseleistungen
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund früher abbrechen, zum Beispiel wegen Krankheit, erhalten Sie von uns den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort erstattet.
Höhe des Selbstbehalts
InfoDer Tarif enthält keinen Selbstbehalt: Im Versicherungsfall müssen Sie keinen Eigenanteil zahlen.
kein Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Notfall-Service
InfoHierunter fallen beispielsweise der 24-Stunden-Notruf-Service, die Zahlungen der Bergungskosten oder die Beschaffung eines Dolmetschers.
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Ihr jährlicher Beitrag pro Person
Ihr jährlicher Beitrag pro Familie
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz
- Was ist mit der Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz nicht abgesichert?
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- Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben?
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- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- In welchen Fällen bin ich bei Reiseabbruch abgesichert?
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- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
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- Was ist, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
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- Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
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Unsere Reise-Experten beraten Sie gerne telefonisch.
Montag bis Freitag von 08:00–18:00 Uhr
Montag bis Freitag von 08:00–18:00 Uhr
Unser Reiseversicherer ist die URV - Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80530 München, HRB: 137918, Registergericht München