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Änderungen zum 1. Januar und zum 1. Juli 2025:
Private Pflegepflichtversicherung:Leistungshöhen, Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis und Allgemeine Versicherungsbedingungen
Als Folge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) kommt es ab 1. Januar 2025 nochmals zu Verbesserungen in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Die Leistungsbeträge, sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich, steigen um 4,5 Prozent an.
Ebenso gilt ab 1. Januar 2025 ein aktualisiertes Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis.
Weitere Verbesserungen erfolgen zum 1. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diesen Betrag können die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten nutzen. Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen.
Zum 1. Juli 2025 werden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Pflegepflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen für die kleine und große Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung angepasst.
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(Montag - Freitag: 8 - 18 Uhr)
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Ihre Versicherungsbedingungen
Erläuterungen zu den Änderungen und die aktuellen Versicherungsbedingungen
- Neue Leistungshöhen und Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Pflegepflichtversicherung
- Besondere Bedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung
- Besondere Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung