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Krankenhauszusatzversicherung
Beste Versorgung im Krankenhaus
- Optimaler Schutz im Krankenhaus bei Krankheit und Unfall
- Komfortable Unterbringung im Einbettzimmer
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl
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Krankenhauszusatzversicherung
Beste Versorgung im Krankenhaus
Alles im Griff, egal, was kommt
Wenn es wegen Unfall oder Krankheit ins Krankenhaus geht, ist vor allem eines wichtig: die beste Behandlung und eine schnelle Genesung.
Unsere Zusatzversicherung für GKV-Versicherte, AOK-KlinikPRIVAT, ergänzt Ihre Gesetzliche Krankenversicherung bei der AOK und ermöglicht Ihnen eine optimale Versorgung zum fairen Preis. Denn mit unseren Tarifen können Sie selbst entscheiden, wieviel Absicherung zu Ihrer Lebenssituation passt – egal, ob Sie noch jung sind oder schon voll im Leben stehen.
AOK-KlinikPRIVAT Unfall
Schutz bei Unfällen
AOK-KlinikPRIVAT Unfall mit Option
Schutz bei Unfällen mit Option auf KlinikPRIVAT Premium
AOK-KlinikPRIVAT Premium
Schutz bei Unfällen und Krankheit
AOK-KlinikPRIVAT Premium
Schutz bei Unfällen und Krankheit
€ monatlich
€ monatlich
€ monatlich
€ monatlich
Versicherungsschutz bei Krankheit
Aufenthalte im Krankenhaus: Freie Krankenhauswahl, Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Info
- Freie Krankenhauswahl: Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus
- Chefarzt-Behandlung: Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten; versichert sind ambulante, vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie
- Einbettzimmer: Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet
- Ersatzkrankenhaustagegeld: Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen i. H. v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen
- Rooming-In: Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes
- Gesetzliche Zuzahlung: Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 Euro pro Tag an höchstens 24 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18)
Anschlussheilbehandlung und Reha: Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Info
- Anschlussheilbehandlungen: Kostenerstattung für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen; werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung), wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies beträgt, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
- Reha-Tagegeld: Tagegeld bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag)
Operation: Ambulante Operationen, kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Info
- Ambulante Operationen im Krankenhaus: Kostenerstattung für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind; erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes
- Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kostenerstattung von Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. ambulanten Operation durchgeführt werden
Versicherungsschutz bei Unfall
Aufenthalte im Krankenhaus: Freie Krankenhauswahl, Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Info
- Freie Krankenhauswahl: Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus
- Chefarzt-Behandlung: Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten; versichert sind ambulante, vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie
- Einbettzimmer: Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet
- Ersatzkrankenhaustagegeld: Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen i. H. v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen
- Rooming-In: Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes
- Gesetzliche Zuzahlung: Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 Euro pro Tag an höchstens 24 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18)
Anschlussheilbehandlung und Reha: Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Info
- Anschlussheilbehandlungen: Kostenerstattung für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen; werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung), wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies beträgt, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
- Reha-Tagegeld: Tagegeld bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag)
Operation: Ambulante Operationen, kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Info
- Ambulante Operationen im Krankenhaus: Kostenerstattung für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind; erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes
- Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kostenerstattung von Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. ambulanten Operation durchgeführt werden
Flexibilität
Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
InfoSie sichern sich die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif KlinikPRIVAT Premium (Absicherung bei Unfall und Krankheit) zu wechseln.
bereits bestens versichert
bereits bestens versichert
Keine Wartezeiten
InfoDie KlinikPRIVAT-Tarife sind Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit. Sie genießen also direkt nach Abschluss der Versicherung sofortigen Versicherungsschutz und können Leistungen in Anspruch nehmen.
AOK-KlinikPRIVAT Unfall
Schutz bei Unfällen
AOK-KlinikPRIVAT Unfall mit Option
Schutz bei Unfällen mit Option auf KlinikPRIVAT Premium
AOK-KlinikPRIVAT Premium
Schutz bei Unfällen und Krankheit
AOK-KlinikPRIVAT Premium
Schutz bei Unfällen und Krankheit
€ monatlich
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Für den Einstieg
Für Zukunftsplaner
Für volle Sicherheit
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Versicherungsschutz bei Krankheit
Aufenthalte im Krankenhaus: Freie Krankenhauswahl, Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Info
- Freie Krankenhauswahl: Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus
- Chefarzt-Behandlung: Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten; versichert sind ambulante, vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie
- Einbettzimmer: Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet
- Ersatzkrankenhaustagegeld: Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen i. H. v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen
- Rooming-In: Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes
- Gesetzliche Zuzahlung: Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 Euro pro Tag an höchstens 24 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18)
Anschlussheilbehandlung und Reha: Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Info
- Anschlussheilbehandlungen: Kostenerstattung für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen; werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung), wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies beträgt, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
- Reha-Tagegeld: Tagegeld bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag)
Operation: Ambulante Operationen, kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Info
- Ambulante Operationen im Krankenhaus: Kostenerstattung für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind; erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes
- Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kostenerstattung von Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. ambulanten Operation durchgeführt werden
Versicherungsschutz bei Unfall
Aufenthalte im Krankenhaus: Freie Krankenhauswahl, Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Info
- Freie Krankenhauswahl: Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus
- Chefarzt-Behandlung: Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten; versichert sind ambulante, vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie
- Einbettzimmer: Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet
- Ersatzkrankenhaustagegeld: Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen i. H. v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen
- Rooming-In: Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes
- Gesetzliche Zuzahlung: Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 Euro pro Tag an höchstens 24 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18)
Anschlussheilbehandlung und Reha: Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Info
- Anschlussheilbehandlungen: Kostenerstattung für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen; werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung), wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies beträgt, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
- Reha-Tagegeld: Tagegeld bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag)
Operation: Ambulante Operationen, kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Info
- Ambulante Operationen im Krankenhaus: Kostenerstattung für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind; erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes
- Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kostenerstattung von Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. ambulanten Operation durchgeführt werden
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Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Schon gewusst?
„Jeder zwölfte Erwachsene hat pro Jahr einen Unfall. Fast jeder dritte Unfall ereignet sich zu Hause.“
(Quelle: Robert Koch-Institut)
Noch unsicher? Unser Experten-Tipp
„Wenn Sie noch nicht wissen, welcher Schutz der Richtige ist: Prüfen Sie Ihre Lebenssituation. Das gilt für eine Krankenhauszusatzversicherung genauso, wie für jeden anderen Versicherungsschutz. Was ist Ihnen jetzt und mit Blick auf die nächsten Jahre wichtig?
Gerade wenn Sie noch jung sind und ins Berufsleben starten, ist Ihre höchste Prio sicher erstmal Vermögen aufzubauen und bei Versicherungsbeiträgen zu sparen. Aus diesem Grund haben wir KlinikPRIVAT so gestaffelt, dass Sie mit einem vergleichsweise niedrigen Beitrag starten können.
Generell empfehlen wir: Gleichen Sie die Leistungen gut mit Ihren eigenen Ansprüchen ab. Den meisten Menschen ist zum Beispiel die Behandlung durch einen Chefarzt oder einen Spezialisten besonders wichtig. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft oft, allerletzte Fragen zu klären. Oder lassen Sie sich direkt von unseren Experten beraten.“
- Krankenhauszusatzversicherung – Was ist das überhaupt?
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- Was kostet mich die Krankenhauszusatzversicherung?
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- Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
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- Wie funktioniert das mit dem Wechsel vom KlinikPRIVAT Option in den KlinikPRIVAT Premium?
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- Was kann man tun, damit der Beitrag in KlinikPRIVAT Premium gleich bleibt?
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Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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