Unser Schutz für Ihre Reise

Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Auslandsreise­krankenversicherung ab

Behandlung

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heil­mittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahn­behandlung
  • Behandlung durch Heil­praktiker, Osteo­path oder Chiro­praktiker
Betreuung

Betreuung

  • Medizinisch sinn­­volle Trans­porte nach Hause oder zur Ver­legung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Über­führung im Todesfall
Beratung

Beratung

  • Medizinische Aus­künfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Kranken­­häusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung aus­ländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar
Behandlung

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker
Betreuung

Betreuung

  • Medizinisch sinn­volle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall
Beratung

Beratung

  • Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Kranken­häusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung ausländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar

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Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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AOK-AKD

einmalig
Anzahl Urlaubs­tage
max. 56 Tage je Reise
Beratungen und Behandlung
Icon Ja
Arznei- und Verband­mittel
Icon Ja
Heilmittel
Icon Ja
Hilf­smittel (Ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Icon Ja
Kranken­haus
Icon Ja
Transport­kosten
Icon Ja
Such-, Rettungs- oder Bergungs­kosten
Icon Ja
Schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz.
Icon Ja
AOK-AKD

einmalig
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und Tarife.

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Nutzen Sie gerne unsere telefonische Beratung:
Persönliche Beraterin der AOK Nordost

Telefonische Beratung

Unsere Experten der UKV beraten Sie telefonisch zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Sie können alle Tarife auch gleich telefonisch abschließen!

Mo. - Fr. von 08:00 bis 19:00 Uhr

+49 681 844-7777

Telefonische Beratung bei der AOK Sachsen-Anhalt

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Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AOK-AKD

Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

Was ist ein Versicherungsfall?
  • Versicherungsfall ist:

    • die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    • medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    • eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

    Versicherungsfall ist:

    • die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    • medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    • eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen – gerechnet ab Versicherungsbeginn. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

    Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen – gerechnet ab Versicherungsbeginn. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
  • Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
  • In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

    In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-AKD

Allgemeine Versicherungsbedingungen

UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
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Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
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