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Auslandsreisekrankenversicherung
Beste Versorgung im Urlaub
Unser Schutz für Ihre Reise
Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.
AOK-AKD
€ einmalig
Anzahl Urlaubstage
InfoAOK-AKD: Für alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres; Reisedauer je Reise maximal 56 Tage.
max. 56 Tage je Reise
Beratungen und Behandlung
InfoBeratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten. Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen und
Chiropraktiker.
Arznei- und Verbandmittel
InfoArznei- und Verbandmittel nach Verordnung durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker. Nicht als Arzneimittel gelten, auch wenn sie verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.
Heilmittel
InfoDurch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen.
Hilfsmittel (Ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
InfoDurch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnete Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), soweit diese erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.
Krankenhaus
InfoUnterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson erstattet.
Transportkosten
InfoRettungsdienste (z.B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z.B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
InfoSuch-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
InfoSchmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays).
AOK-AKD
€ einmalig
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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